KONDITIONEN
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Können Sie trotzdem einmal einen Termin nicht wahrnehmen, können Sie diesen bis maximal 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge absagen (telefonisch oder per E-Mail). Kurzfristige Absagen oder Nichterscheinen zum vereinbarten Termin werden regulär verrechnet. Bitte beachten Sie, dass solche Kosten nicht von der Krankenkasse oder IV getragen werden und Sie diese privat bezahlen müssen.
Die Behandlungskosten einer psychologischen Psychotherapie werden seit 01. Juli 2022 von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.
Bei Vorliegen einer ärztlichen Anordnung (z. B. durch Ihren Hausarzt) können Sie die Kosten der Therapie von der Grundversicherung tragen lassen. Hierbei gilt der Tarif gemäß PsyTAR (aktueller Taxpunkt CHF 2.58/Min.)
Folgende weitere Abrechnungsmöglichkeiten bestehen:
- Invalidenversicherung (IV)
Die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr werden von der IV für Kinder und Jugendliche übernommen, sofern eine Kostengutsprache der IV für eine Psychotherapie besteht. - Private Finanzierung
Die Kosten für eine Behandlung können selbstverständlich auch privat beglichen werden. Hierbei gilt ebenso der Tarif gemäss PsyTAR (aktueller Taxpunkt CHF 2.58/Min).
KONDITIONEN
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Können Sie trotzdem einmal einen Termin nicht wahrnehmen, können Sie diesen bis maximal 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge absagen (telefonisch oder per E-Mail). Kurzfristige Absagen oder Nichterscheinen zum vereinbarten Termin werden regulär verrechnet. Bitte beachten Sie, dass solche Kosten nicht von der Krankenkasse oder IV getragen werden und Sie diese privat bezahlen müssen.
Die Behandlungskosten einer psychologischen Psychotherapie werden seit 01. Juli 2022 von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.
Bei Vorliegen einer ärztlichen Anordnung (z. B. durch Ihren Hausarzt) können Sie die Kosten der Therapie von der Grundversicherung tragen lassen. Hierbei gilt der Tarif gemäss PsyTAR (aktueller Taxpunkt CHF 2.58/Min.)
Folgende weitere Abrechnungsmöglichkeiten bestehen:
- Invalidenversicherung (IV)
Die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr werden von der IV für Kinder und Jugendliche übernommen, sofern eine Kostengutsprache der IV für eine Psychotherapie besteht. - Private Finanzierung
Die Kosten für eine Behandlung können selbstverständlich auch privat beglichen werden. Hierbei gilt ebenso der Tarif gemäß PsyTAR (aktueller Taxpunkt CHF 2.58/Min).